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Geschäftsbedingungen für die Installation, Wartung und Instandsetzung von Alarmsystemen
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen und den Umgang des Unternehmens SmartGart® Sicherheitslösungen, repräsentiert durch Klaus Hildner, und seinen Kunden oder Interessenten. SmartGart® Sicherheitslösungen nimmt Aufträge ausschließlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen entgegen; dies gilt auch für künftige Ergänzungs- und Folgeaufträge. - Kostenvoranschläge:
- Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt.
- Kostenvoranschläge sind entgeltlich, doch wird per Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben.
- Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben.
- Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Unternehmens.
- Angebote:
- Angebote werden nur schriftlich erteilt.
- Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.
- Bestellungen und Auftragsbestätigungen:
- An das Unternehmen gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Kunden bedürfen, sofern damit nicht ein vom Unternehmen erstelltes verbindliches Angebot angenommen worden ist, für das Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Unternehmens.
- Der Kunde ist an seine Aufträge, Bestellungen und dgl. durch zehn Tage hindurch ab Einlangen beim Unternehmen gebunden, es sei denn, der Kunde hat eine andere Bindungsfrist ausdrücklich festgehalten.
- Vertreter oder sonstige Außendienstmitarbeiter des Unternehmens haben weder Abschluss- noch Inkassovollmacht.
- Preise:
- Den Preisen ist zugrundegelegt, dass die Arbeiten sofort, kontinuierlich und ohne Unterbrechungen ausgeführt werden. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen.
- Treten zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung
- Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag (Mindestlöhne der Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe) und/oder
- Materialkostenerhöhungen auf Grund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und der betroffenen Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate.
- Leistungsausführung:
- Zur Ausführung der Leistung ist das Unternehmen frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Kunde seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.
- Erforderliche Bewilligungen Dritter sowie Meldungen bei den Behörden oder Bewilligungen durch die Behörden sind vom Kunden auf seine Kosten zu veranlassen.
- Der Kunde hat für die Zeit der Leistungsführung dem Unternehmen kostenlos versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
- Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie ist vom Kunden kostenlos beizustellen.
- Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Kunden gewünscht, werden hierdurch notwendige Überstunden und/oder die durch Beschleunigung der Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten dem Kunden verrechnet.
- Für die Sicherheit der vom Unternehmen oder dessen Lieferanten angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräte ist der Kunde verantwortlich; Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
- Leistungsfristen und Termine:
- Vorgesehene Liefer- und Fertigstellungstermine sind für das Unternehmen dann verbindlich, wenn deren Einhaltung garantiert worden ist.
- Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert oder unterbrochen, so werden - auch garantierte - vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben, soweit die Verzögerungen oder Unterbrechungen nicht durch Umstände verschuldet worden sind, die das Unternehmen selbst zu vertreten hat. Trifft das Unternehmen kein Verschulden hat der Kunde alle, durch die Verzögerungen oder Unterbrechungen auflaufenden Mehrkosten zu tragen; der Unternehmer kann seine jeweils bereits erbrachten Leistungen mittels Teilrechnungen fällig stellen.
- Wird aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, die Leistungsausführung verzögert, ist das Unternehmen berechtigt, für die Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen 15 Prozent des Rechnungsbetrages je begonnenem Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, ohne dass dies die Verpflichtung des Kunden zur Abnahme und Zahlungen beeinträchtigt.
- Sollte der Kunde trotz Nachfristsetzung für die Beseitigung der die Verzögerung gemäß 7.3 verursachenden Umstände nicht sorgen, ist das Unternehmen berechtigt, über die für die Leistungsausführung bereitgestellten Geräte und Materialien anderweitig zu verfügen; im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung sind jene Materialien und Geräte, über die das Unternehmen anderweitig verfügt hat, von ihm innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachzuschaffen.
- Zahlung:
- Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, wird ein Drittel des Preises bei Zustandekommen des Auftrages, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
- Mahn- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 Prozent p. a. zu berechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ebenso wie die Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit solchen des Unternehmens, ausgeschlossen, es sei denn, dass das Unternehmen zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung entweder im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden steht oder gerichtlich festgestellt oder sonst vom Unternehmen anerkannt ist.
- Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unser Geschäftskonto als geleistet.
- Mehrere Auftraggeber bzw. Kunden haften uns für sämtliche übernommenen Verpflichtungen und für die Erfüllung des Vertrages als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
- Soweit SmartGart® Sicherheitslösungen eine Zahlung durch Wechsel, Scheck, Bank oder Kundenkarte akzeptieren, wird diese Forderung erst mit der Einlösung dieser Mittel getilgt. Diskontspesen, allfällige Rückbelastungsspesen etc. trägt der Kunde.
- Eigentumsvorbehalt:
- Alle gelieferten, montierten und sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SmartGart® Sicherheitslösungen.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug und/oder werden dem Unternehmen nach Vertragsabschluß Umstände über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden bekannt, die dessen Zahlungsfähigkeit in Frage stellen, ist das Unternehmen berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehenden Waren zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.
- Bei Warenrücknahme ist SmartGart® Sicherheitslösungen berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen dem Kunden zu verrechnen.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere durch Pfändungen, verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bis zur vollständigen Begleichung unserer offenen Forderung über die Vorbehaltsware darf der Kunde hierüber nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
- Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung):
- Die Sicherung von Grundstücken Objekten, Öffnungen und/oder von Räumen durch Melder bewirkt, dass
- bei Eindringen in den gesicherten Bereich und/oder
- bei physikalischen Veränderungen in den gesicherten Räumen gegenüber den vom Hersteller festgelegten Größenordnungen jeweils Alarm ausgelöst wird; darüber hinausgehende Funktionen und Sicherungen, insbesondere die einer Einbruchsverhinderung, bietet die Alarmanlage nicht.
- Fehl- und/oder Täuschungsalarme, ausgelöst insbesondere durch falsche Bedienung oder durch Einwirkungen aus der Umgebung, können nicht ausgeschlossen werden.
- Die gelieferten Geräte und erbrachten Leistungen bieten nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Betriebs- und Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes usw. und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
- Die Sicherung von Grundstücken Objekten, Öffnungen und/oder von Räumen durch Melder bewirkt, dass
- Gewährleistung:
- Offene Mängel gelten, sofern sie bei Übernahme nicht sofort gerügt werden, als genehmigt und sind daher nicht Gegenstand der Gewährleistung.
- Berechtigte Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt SmartGart® Sicherheitslösungen in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist.
- Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn SmartGart® Sicherheitslösungen mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
- Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe der Leistung vorhanden war.
- Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinausgehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß §933b AGBG wegen selbsterfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen.
- Schadenersatz:
- Das Unternehmen SmartGart® Sicherheitslösungen haftet für von ihm verschuldete Schäden nur an dem Kunden gehörenden Gegenständen die das Unternehmen im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat und für den verschuldeten Mangel.
- Der Kunde kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen; nur dann wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Unternehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Kunde sofort Geldersatz verlangen.
- Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weitergehenden Schadens einschließlich Mängelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Unternehmen ist grobes Verschulden oder Vorsatz anzulasten.
- Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung bleiben unberührt.
- Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sache. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich hier nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen 3 Jahre ab Gefahrenübergang.
- Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren deutsche, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. - Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Vertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dgl. stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. - Geistiges Eigentum an Planungen
Soweit Planungen und Planungsarbeiten unserseits bereits erbracht wurden und der Kunde vom Vertrag zurücktritt, so hat er diese Arbeiten angemessen nach dem entstandenen Aufwand und zu üblichen Stundensätzen abzugelten. Sind solche Planungsarbeiten vereinbarungsgemäß nicht gesondert abzugelten, so bleiben sämtliche Pläne, Designs, Arbeitsskizzen, Programme, Software, Software, etc. das geistige Eigentum von SmartGart® Sicherheitslösungen. SmartGart® Sicherheitslösungen macht demgemäss sämtliche Urheberrechte an allen unseren Planunterlagen geltend. - Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat SmartGart® Sicherheitslösungen bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist SmartGart® Sicherheitslösungen von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat SmartGart® Sicherheitslösungen die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach der Wahl von SmartGart® Sicherheitslösungen einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Ein Kunde kann nur dann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn- es sich bei dem zu Grunde liegenden Geschäft um ein Verbrauchergeschäft handelt,
- der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von unserem Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder Markt benützten Stand abgegeben hat,
- der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, und
- dem Zustandekommen dieses Vertrages keine Besprechungen vorangegangen sind.
- Dienstleistungen - Reparatur
Technikerstunde € 55
Gehilfenstunde € 35
Wegzeit € 35 pro Person und Stunde
Fahrspesen pro km € 0,71 - Reparaturverfahren
Zu reparierende Teile, die nicht unter Gewährleistung fallen, werden von uns nach Aufwand repariert und abgerechnet.
Solche Teile, die zerbrochen oder überspannungsgeschädigt sind, können nicht repariert werden. Teile, die einen Bruttolistenpreis von weniger als € 200,- haben, können nicht wirtschaftlich repariert werden. Reparaturen an solchen Gegenständen werden nur über ausdrücklichen Wunsch des Kunden und unter dessen vollständiger Kostenhaftung für die nach Aufwand zu verrechnenden Reparaturkosten repariert. Ablauf zum Reparaturverfahren:
Der Kunde sendet das zu reparierende Teil mit einem entsprechenden Reparaturauftrag und einer genauen Schilderung der Fehler bzw. Schäden an:
SmartGart® Sicherheitslösungen
Klaus Hildner
Taunusring 31
D-63069 Offenbach am Main
Es wird eine Bearbeitungspauschale von € 63,- (einschließlich Reparaturbericht) berechnet, zusätzlich werden Reparatur und Prüfzeit sowie benötigtes Material berechnet. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von SmartGart® Sicherheitslösungen in der jeweils gültigen Fassung. Preisangaben verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. - Invalidierung
Sollten einzelne Bestandteile dieses Textes ungütig sein, so invalidieren Sie dadurch nicht die Gültigkeit anderer Bestandteile dieses Textes. - Allgemeines
Im übrigen gelten die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektroindustrie Deutschlands, herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Deutschlands, letzte Fassung.
