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Hilfsbedürftige Menschen können in Notlagen geraten. Dies können Senioren sein, denen das Alter zunehmend Probleme im eigenen Haushalt macht, und auch kleine Kinder, die trotz der Betreuung z. B. durch Geschwister in Gefahren geraten können.
In Notlage geratene Personen rufen aktiv mittels des drahtlosen Alarmgebers Hilfe herbei —
beispielsweise werden nach einem Sturz per Knopfdruck via Telefon die nächsten Angehörigen benachrichtigt.
Hierzu trägt der Senior den Alarmgeber immer bei sich am Körper
und aktiviert den Not- oder Hilferuf1
durch gleichzeitiges Drücken zweier farblich hervorgehobenen "PANIC"-Tasten.
Eltern, die sich ausser Hause um Ihr Kind sorgen, können per Webcam
direkten Sichtkontakt mit ihrem Zögling aufnehmen.
Dies erfordert eine heute haushaltsübliche DSL-Flatrate sowie ein modernes Smartphone,
das Bilder im JPG-Format darstellen kann;
insgesondere ist kein PC- oder Windows-spezifisches Active-X-Plugin vonnöten;
es handelt sich also um eine flexible Lösung
und stellt ein mobiles und visuelles Äquivalent zum "Babyfone" dar.
Der Zugriff auf die Webcam ist nicht-öffentlich
und kann durch eine Zugangskennung zusätzlich vor den Augen Unbefugter geschützt werden.
Rechtlicher Hinweis
Die hier dargestellten Szenarien können nur unterstützend wirken. Keinesfalls ersetzen sie die im Umgang mit Hilfsbedürftigen notwendigen Sicherheitsmassnahmen und Anwesenheitspflichten.
1 Diese Produkte bieten keine den rechtlichen Anforderungen gerechte Notruf-Funktion.
wikipedia: Notruf
